Ist eine Kaufpreisreduzierung nicht möglich oder raten wir
Ihnen vom Kauf der Immobilie ab, fällt nur unser
Grundhonorar an (bei Entfernungen über 50 Kilometer ab
Büro Stahnsdorf das Grundhonorar mit
Entfernungspauschale*).
Wenn wir für Sie den Kaufpreis reduzieren können, erhalten wir
von der erzielten Ersparnis inklusive der Kaufnebenkosten als
Erfolgshonorar einen prozentualen Teil (siehe Tabelle),
mindestens jedoch das Grundhonorar.
*) Mehrkilometer: 1,20 €/Entfernungskilometer ab dem 51. Kilometer(inklusive Umsatzsteuer)
1. CHECKLISTE: Mit dem Auftrag zur Immobilienkaufberatung erhalten auch Sie eine Checkliste der Unterlagen zum Objekt, die wir uns im
Vorfeld gerne genau anschauen wollen.
2. BESICHTIGUNGSTERMIN: Beim Termin vor Ort besichtigen wir gemeinsam mit Ihnen und den Verkäufern (oder dem Makler) die Wohnung
oder das Haus eingehend vom Keller bis zum Dach, ebenso auch die Außenanlagen und das gesamte eventuell dazugehörige
Nebengelass, die augenscheinlich erkennbaren Baumängel prüfen und Ihnen hierzu eine Beurteilung abgeben. Es werden neben
anderen Prüfungen zum Beispel stichprobenartig mit dem Lasermessgerät Raummaße kontrolliert. Oder, wenn es notwendig ist, auch
einzelne Bereiche komplett vermessen. Bereichsweise finden zum Beispiel im Keller vergleichende Feuchtigkeitsmessungen an
Wandoberflächen und im Wandinnern statt und liefern weitere Informationen*.
3. AUSWERTUNG: Gleich im Anschluss an die Begehung werten wir gemeinsam mit Ihnen den Termin aus. Sie erhalten sofort unsere erste
Einschätzung des Zustandes der Wohnung oder des Hauses und werden über gefundene Mängel informiert. Auch über Kosten für
voraussichtlich zusätzlich erforderliche Maßnahmen, die auf Sie zukommen könnten, erhalten Sie eine erste grobe Einschätzung**). Per
E-Mail erhalten Sie dann noch einen ausführlichen Auswertebogen.
4. KAUFPREIS: Die Angemessenheit des Kaufpreises haben wir vorab schon einmal anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen
geprüft. Bei der Begehung der Immobilie gewinnen wir sehr viele zusätzliche Informationen, die nun auch in die Bewertung der
Immobilie einfließen. Und damit in die erneute Beurteilung der Angemessenheit des Kaufpreises. Wir wollen, dass Sie eine sichere
Kaufentscheidung für das Haus oder die Wohnung treffen können. Deshalb sprechen wir mit Ihnen auch über Ihre pesönlichen
Ansprüche an die Immobilie, wie wichtig Ihnen diese ist und auch über Ihre Möglichkeiten.
3. VERHANDLUNG: Jetzt haben wir die Informationen und Argumente, um direkt mit dem Verkäufer bzw. dem Makler zu verhandeln und
einen möglichst fairen Kaufpreis für Sie zu erzielen unter der Maßgabe, dass immer im Vordergrund steht, dass - wenn Sie das Objekt
kaufen möchten - Sie dies auch bekommen sollen.